Die Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte, die vor zwei Wochen oder mehr ihre zweite Impfung erhalten. Der Nachweis erfolgt in diesem Fall per Impfpass.
Genesene sind in den 6 Monaten nach Erkrankung ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen. Hierfür müssen als Nachweise der Bescheid über den positiven Corona-Test und die Absonderungserklärung vom Gesundheitsamt vorgelegt werden. Genesene, deren Erkrankung länger als 6 Monate zurückliegt, die aber bereits 1x geimpft sind, gelten ebenfalls als vollständig geimpft und müssen sich nicht testen lassen. Auch hierfür müssen die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.