Vermieter:innen und Beschäftigte in Beherbergungsbetrieben mit regelmäßigem Gästekontakt müssen sich laut schleswig-holsteinischer Landesverordnung ebenfalls alle 72 Stunden testen lassen.
Vermieter:innen und Beschäftigte in Beherbergungsbetrieben mit regelmäßigem Gästekontakt müssen sich laut schleswig-holsteinischer Landesverordnung ebenfalls alle 72 Stunden testen lassen.